Fördermittel und Antragsbedingungen
Gefördert werden Projekte und Initiativen, die den oben beschriebenen Zielen entsprechen. Der Förderzeitraum beträgt maximal fünf Jahren. Die Förderhöhe ist variabel und kann im Einzelfall bis zu 75% der Gesamtkosten betragen.
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie landeskirchliche Einrichtungen.
Einzelpersonen oder gemeindliche Gruppen sind nicht antragsberechtigt. Über Ausnahmen entscheidet der Vergabeausschuss.
Die Anträge sind mit einem vorgegebenen Antragsformular zu stellen.
Mit dem Antrag ist ein Finanzierungsplan für das jeweilige Projekt vorzulegen, in dem auch eventuell vorgesehene Drittmittel ausgewiesen sind.